Video zur Rede
Video zur gesamten Debatte

Vizepräsident Eduard Oswald:
Vielen Dank, Kollege Dr. Erwin Lotter. – Jetzt hat für
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unsere Kollegin
Frau Maria Klein-Schmeink das Wort. Bitte schön, Frau
Kollegin.
Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen
und Kollegen! Keine Angst, ich lese keine Rede ab –
weil wir das zum einen zu später Stunde nicht nötig haben
und weil das zum anderen in der Sache nicht weiterhilft.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier geht es weder um einen Generalverdacht gegen
die Ärzte noch um die Schaffung eines rechtlichen Sondertatbestands
für die Ärzte, sondern es geht, wie es im
Antrag der SPD heißt, um das Thema „Korruption im
Gesundheitswesen“. Über dieses Thema sollten wir an
dieser Stelle auch reden, und zwar nicht als Lippenbekenntnis,
mit dem die Entschlossenheit dieses Parlamentes,
wirksam dagegen vorzugehen, lediglich suggeriert
wird, sondern man muss sich tatsächlich um diese Sache
kümmern und schauen, wie man weiterkommt. Es geht
nicht nur um eine geschlossene Haltung, sondern auch
darum, der Korruption im Gesundheitswesen entschlossen
entgegenzutreten. In diesem Bereich gibt es noch etliche
Mängel zu verzeichnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
bei der SPD und der LINKEN)
Diesen Mängeln sollten wir uns tatsächlich widmen.
Hier müssen wir uns natürlich die Frage stellen, ob
der Antrag der SPD wirklich gut ist, wie Herr Dr. Franke
für sich in Anspruch genommen hat. In der Tat hat der
Antrag zwei Mängel, nämlich zum einen den Mangel,
dass das schon genannte höchstrichterliche Urteil in
Kürze zu erwarten ist. Da wird eine Klarstellung erfolgen.
Es wird klargestellt, ob man den Korruptionstatbestand
überhaupt auf niedergelassene Ärzte anwenden
kann. Wenn das so ist – vieles spricht dafür –, dann wird
es auch rückwirkend eine andere Rechtslage geben. Dies
wird viele der hier bereits erwähnten Praktiken infrage
stellen und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Von daher haben wir einen guten Grund, abzuwarten und
diesen Antrag in dieser Form nicht zu beschließen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Der zweite Mangel dieses Antrags ist aus meiner
Sicht ebenfalls gravierend. In diesem Antrag wird nicht
klar zwischen Korruption und Fehlern im System unterschieden.
Ein Fehler im System meint beispielsweise
eine fehlerhafte Abrechnung der Krankenhäuser mit den
Krankenkassen. Das ist eine ganz andere Gemengelage,
eine ganz andere Problemlage als die bei einer Korruption,
also bei gezieltem, bewusstem, gewolltem Betrug.
Dieser muss nachhaltig eingedämmt werden, um das
richtige Signal in das System zu senden. Es ist ganz
wichtig, dass wir hier eine klare Unterscheidung vornehmen
und nicht das eine mit dem anderen verwechseln
und beides in einen Sack stecken. Das an Ihre Adresse.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Ich glaube auch, dass wir denjenigen, die eben genannt
worden sind und die mit großem Engagement im
Bereich der gesundheitlichen Versorgung arbeiten, die
nicht falsch abrechnen und nicht betrügen, keinen Gefallen
tun, wenn wir dies vermengen.
Es gibt weiteren Regelungsbedarf, nämlich Transparenz
herzustellen. Die Grünen haben in diesem Jahr eine
Kleine Anfrage zu den Einrichtungen für die Bekämpfung
der Korruption und des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen
gestellt. Wir haben in der letzten Legislaturperiode
zwei Berichte über die Arbeitsweise dieser 2003
eingerichteten Stellen entgegengenommen. Wir müssen
feststellen: Wir wissen beinahe nichts. Wir tappen im
Dunkeln, und wir haben nicht dafür gesorgt, dass die
notwendige Transparenz vorhanden ist, um gegen Korruption
im Gesundheitswesen gezielt anzugehen.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Vollkommen
richtig!)
Wir meinen: Diese Art von bewusstem Nichtwissen dürfen
wir nicht länger hinnehmen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und bei der LINKEN)
Ich kann die Antwort auf die Kleine Anfrage vorlesen
– daran sieht man sehr deutlich, worum es geht –:
Da die Unterrichtungspflicht über Aufwandsentschädigungen
gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
und dem GKV-Spitzenverband festgelegt
ist, liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse über die Höhe von gezahlten Aufwandsentschädigungen
vor.
Das ist eine klassische Antwort.
(Birgitt Bender [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN]: Nichts wissen, nichts hören, nichts
tun!)
Wir haben sehr viele Antworten dieser Art in der
Kleinen Anfrage erhalten, Antworten, die zeigen, wie
viel Nichtwissen und wie wenig Entschlossenheit wir
uns im Kampf gegen Korruption und Fehlverhalten derzeit
noch leisten. Ich glaube, wir müssen beträchtlich vorankommen,
wenn wir sicherstellen wollen, dass das
System die richtige Botschaft empfängt: Korruption hat
im Gesundheitswesen nichts zu suchen. Wir müssen dagegen
geschlossen und entschlossen angehen, und wir
müssen für die richtigen Instrumente sorgen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie des Abg. Harald Weinberg [DIE
LINKE])
Das ist etwas, was Sie im Versorgungsgesetz teilweise
in Angriff nehmen; aber das ist nicht alles, was wir tun
müssen. Wir müssen vielmehr für wirklich schlagkräftige
Instrumente sorgen und dürfen uns nicht hinter unterstellten
Zuschreibungen und hinter dem Zuschreiben
von Generalverdacht verschanzen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)