Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Koordinatorin im Fachbereich ‚Zusammenleben, Wissen und Gesundheit‘ der Grünen Bundestagsfraktion, folgte einer Einladung von Prof. Dr. Jonel Trebicka, UKM, und Dieter Kemmerling von ‚nopanicfororganic‘, um sich über die Gesamtsituation der Transplantationsmedizin zu informieren. Insgesamt 965 Organspender*innen im Jahr in der gesamten Bundesrepublik sei ein niederschmetterndes Ergebnis und bedeute für Wartepatient*innen erhebliche Folgen. Das im Jahr 2020 neu beschlossene Transplantationsgesetz, die erweiterte Zustimmungslösung, hat bisher nicht zu dem erhofften Erfolg auf eine Erhöhung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung geführt. Das dürfte verschiedene Ursachen haben, u.a. die angespannten Bedingungen in den Krankenhäusern während der Corona-Zeit. Auch das im Gesetz neu vereinbarte Organspenderegister existiert erst seit einigen Monaten, viel zu wenige wissen davon.
lm Verbund mit Eurotransplant, ein Zusammenschluss europäischer Staaten mit grenzüberschreitender Versorgung von Spenderorganen, ist Deutschland zwar das größte Mitgliedsland, liegt allerdings mit den jährlichen Spenderzahlen ganz weit hinten in der Erfolgsskala, was auch immer wieder in der Organisation für Unmut sorgt. Auf Grund dieser Gesamtsituation ist das Thema wieder in der Politik angekommen und wird nun intensiv neu diskutiert.
Klein-Schmeink ist sich mit den Gesprächspartnern einig, dass sich die Versorgungssituation verbessern muss. Obwohl in Umfragen viele Menschen ihre Bereitschaft bekunden, schlägt sich das aktuell nicht in den Spenderzahlen nieder. Sie berichtete über eine Initiative aus den Reihen der Parlamentarier*innen für einen überfraktionellen Gruppenantrag. Dabei werde eine neue gesetzliche Regelung angestrebt in Form der Widerspruchslösung. Dies bedeutet, dass alle Bürger*innen in diesem Land potentiell Spender*innen wären, sofern sie sich zuvor nicht dagegen ausgesprochen haben. Die Debatte um diesen Gruppenantrag werde im September im Bundestag eröffnet.
„Des Weiteren werde das Verfahren zur Organspendeerklärung“, so Klein-Schmeink, „mit der gesetzlichen Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) erheblich vereinfacht.“ Wichtig bleibe auch die Berücksichtigung der Thematik in Patientenverfügungen, sowie die breitere Verankerung des bereits existierenden Organspenderegisters.
Prof. Trebicka wies auf Grund seiner internationalen Erfahrung darauf hin, dass in anderen Ländern die Organspendebereitschaft in einem erheblichen höheren Maße ausgeprägt ist und positiv aufgenommen wird. „Warum es in Deutschland diese Kultur nicht gibt, bleibt eigentlich unbeantwortet. Alle Voraussetzungen, um diese Hochleistungsmedizin zu erhalten, sind vorhanden“ so Prof. Trebicka, „nur das Wichtigste fehlt, nämlich die Spenderorgane.“
Dieter Kemmerling von ’nopanicfororganic‘ meinte dazu, dass „vielen Menschen wohl nicht klar ist, dass sie am nächsten Morgen auf der anderen Seite des Themas stehen können und ein Spenderorgan benötigten. Dieser Sachverhalt scheint in Deutschland verdrängt zu werden.“
Alle Beteiligten sind gespannt darauf, wie sich das Gesetzesvorhaben entwickeln wird.
Foto von li n. re : Prof. Dr. Trebicka UKM, Maria Klein-Schmeink MdB, Dieter Kemmerling nopanicfororganic