Maria Klein-Schmeink war in der vergangenen Woche beim Sozialpädagogischen Bildungswerk in Münster zu Gast und hat mit Vertreter*innen mehrerer Bildungseinrichtungen und Volkshochschulen über das drängende Thema „Scheinselbstständigkeit“ gesprochen. Mit diesem Thema beschäftigen sich derzeit viele Einrichtungen wie Bildungswerke, VHS, Musikschulen und viele andere, die Lehrende z.B. für Sprachkurse für Geflüchtete, Musikunterricht oder Weiterbildungsangebote beschäftigen.
2022 gab einen wegweisenden Gerichtsprozess in der Frage, ob diese Lehrende als Selbstständige oder Angestellte beschäftigt werden sollten. In der Folge wurde das sog. Herrenberg-Urteil gefällt. Das Urteil macht es vielen Trägern sehr schwer, das wurde auch in unserem Gespräch in Münster deutlich. Die Einrichtungen haben zumeist nicht die Möglichkeit, ihre Dozierenden fest anzustellen, zugleich wollen viele dieser Lehrenden das auch nicht, weil sie ihr Geld in einem Mix von verschiedenen selbstständigen Tätigkeiten verdienen. Ein Zielkonflikt, der sich schwer lösen lässt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht gemeinsam mit den Verbänden nach tragfähigen Lösungswegen. „Ich werde das eng verfolgen und auch mit meinen Abgeordnetenkolleg*innen drüber beraten“, versichert Klein-Schmeink.
auf dem Foto:
Corinna Sühlsen, Leiterin und Geschäftsführerin Anna-Krückmann-Haus, Birgit Gauselmann, Geschäftsführerin und pädagogische Leiterin der werkstatt bildung und kultur, Sarah Waltermann, Geschäftsführerin und Leiterin des Sobi