Die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Maria Klein-Schmeink, erklärt zur Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze:

"Ich kann die neuen Regelsätze nicht nachvollziehen. Hier hat erneut vorher schon festgestanden, wie viel die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Überarbeitung der Regelsätze kosten darf. Das Bundesverfassungsgericht hat eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung angemahnt und ein Existenzminimum , das auch ein Mindestmaß an Teilhabe und gesellschaftlichen Leben umfasst. Das Gegenteil ist passiert. Die Wohlfahrtsverbände haben im letzten Jahr sehr schlüssig und transparent einen erheblich höheren Bedarf nachgewiesen. So fordert z.B. die Caritas einen Regelsatz für Kinder bis 6 Jahre in Höhe von € 257,– im Monat statt wie bisher € 215,–. Wer nur kurz überlegt weiß auch, dass ein Jugendlicher unter 18 Jahre nicht weniger braucht als ein junger Erwachsener über 18 Jahre. Ersterer erhält jedoch weiterhin € 287,–. Völlig unklar ist auch, wie und in welcher Höhe die Sachmittel für Bildung und Teilhabe zu den Kindern und Jugendlichen kommen. Wir Grünen werden das Vorgehen der Bundesregierung erneut gerichtlich überprüfen lassen. Ich finde es nahezu unmoralisch, wo die Prioritäten gesetzt werden: 1 Milliarde für die Hoteliers aber keine Erhöhung für Kinder und Jugendliche."