Zur Verabschiedung des neuen Filmförderungsgesetzes im Bundesrat am 20.12.2025 sagt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion:
„Am Donnerstagabend konnten wir im Bundestag nach zähen Verhandlungen die Reform der Filmförderung beschließen.
Mit der nun beschlossenen Reform des Filmförderungsgesetzes ist es uns gelungen, Bürokratie abzubauen und die Förderung schlanker, planbarer und schneller zu machen. Fortan werden die Fördermittel als Referenzförderung vergeben. Die Bedingungen für das mit Fördermitteln beschäftigte Personal werden verbessert. Autor*innen und Regisseur*innen werden erstmals angemessen am Erfolg beteiligt.
Zur Findung eines mehrheitsfähigen Kompromisses haben wir auf den letzten Metern der Verhandlungen die Streichung des Diversitätsbeirates und weiterer Anforderungen für eine nachhaltige und diverse Filmförderung hinnehmen müssen. Die Streichung dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Anforderungen war von der FDP als Bedingung zur Zustimmung gestellt worden. Wir können nicht nachvollziehen, warum die FDP darauf besteht, dass wir hinter die in vielen Ländern geltenden Standards für eine diverse und nachhaltige Filmförderung zurückgehen müssen.
Zuletzt hat nun auch der Bundesrat den Weg frei gemacht, sodass zum 1.1.2025 das reformierte Filmförderungsgesetz das alte Gesetz ablösen kann. Damit endet am heutigen Tag die Unsicherheit für die Filmbranche mit ihren über 120.000 Arbeitsplätzen. Und das ist ein großer Erfolg! Überdies ist es Claudia Roth in Gesprächen mit dem neuen Finanzminister Jörg Kukies und dem Bundeskanzler gelungen, als Übergangslösung eine Verlängerung des Deutschen Filmförderfonds und German Motion Picture Fund mit erhöhtem Fördersatz zu ermöglichen.“
Das Steueranreizmodell (Filmförderungszulagengesetz) soll Deutschland als Produktionsstandort im starken Wettbewerb um große internationale Produktionen mit Steueranreizen zukunftsfest aufstellen. Das Investitionsverpflichtungsgesetz soll regeln, inwiefern audiovisuelle Mediendiensteanbieter verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres Nettoumsatzes in den Produktionsstandort Deutschland zu investieren.
Weiterhin erklärt Maria Klein-Schmeink: „Mit der von Claudia Roth verhandelten Übergangslösung wird eine gute Brücke geschlagen, die in das noch abzuschließende Steueranreizmodell müden soll, für das wir uns als Grüne Bundestagsfraktion – ebenso wie für das Investitionsverpflichtungsgesetz – auch weiterhin stark machen werden.“