Ende 2007 schlossen der Bund und die Länder mit dem Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (GSK) einen Vertrag über die Bereitstel- lung eines Pandemie-Impfstoffes. Die Lieferung des derzeit in Deutschland hauptsächlich verwendeten Impfstoffes gegen die Schweinegrippe/Neue Grippe (Pandemrix) beruht auf diesem Vertrag. Laut Präambel des Vertrags war die Bereitstellung von Impfstoffen bereits in einem Zuwendungsbescheid vom 13. Februar 2006 vereinbart worden, mit dem der Bund GSK Fördermittel gewährt hat. Darüber hinaus vereinbarten die Bundesländer Ende 2007 den Kauf von 4 Millionen Dosen der Adjuvans AS03, die im Falle einer Pandemie dem Impfstoff beigefügt werden sollte. Der Vertrag zwischen GSK, Bund und Ländern enthält unter anderem einen weitreichenden Haftungsausschluss für GSK, insbesondere für Schäden bei Dritten. Wir haben nachgehakt.

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[Antwort der Bundesregierung]