Die Rechte der Patientinnen und Patienten sind die Verbraucherrechte des Gesundheitswesens. Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ist deutlich, dass entscheidende Verbesserungen für die Patienten nicht erreicht wurden. Es wurde lediglich die bestehende Rechtsprechung in ein Gesetz gegossen. Für eine umfassende Gewährleistung von Patientenrechten war dies viel zu wenig. Deshalb besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Dabei geht es zum einen darum, Patientinnen und Patienten über ihre Rechte zu informieren und ihr Vertrauen in gute Information, Beratung und Versorgung zu festigen. Das bestehende Angebot zur unabhängigen Patientenberatung reicht nicht aus und muss erweitert werden.
Zum anderen bedarf es ganz konkreter rechtlicher Maßnahmen. Derzeit müssen Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsschaden erlitten haben, in den allermeisten Fällen selbst beweisen, dass der Arzt oder die Ärztin diesen durch seinen Fehler verursacht hat. Dies ist für den medizinischen Laien in der Regel ein sehr hürdenreicher und fast aussichtsloser Weg. Wir brauchen daher eine Beweiserleichterung für Patientinnen und Patienten über die groben Behandlungsfehler hinaus. Zudem setzen wir uns schon lange für die Einrichtung eines Härtefallfonds für schwer geschädigte Opfer von Behandlungsfehlern ein