Die organisatorische Lösung der Medizinischen Dienste von den Krankenkassen war überfällig und wird die Akzeptanz und das Vertrauen der Versicherten in die Gutachten stärken. Es war immer schon schwierig für die Akzeptanz, dass Entscheidungen über die Gewährung von Leistungen für PatientInnen und Pflegebedürftige von einer Institution getroffen werden, die unmittelbar von den Kassen abhängig ist, die diese Leistungen finanzieren. Die Medizinischen Dienste wurden von den PatientInnen als verlängerter Arm der Kassen wahrgenommen.
Mit Blick auf die Stärkung der Unabhängigkeit ist zu begrüßen, dass auch die Vertreter der PatientInnen, Pflegebedürftigen sowie der Verbraucher nun Mitglieder des Verwaltungsrates sind und dass für die berufsständischen Vertreter inzwischen, anders als noch im Referentenentwurf, kein Stimmrecht mehr vorgesehen ist.
Wir begrüßen ebenfalls, dass es eine Regelung für die Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser geben soll. Denn diese haben zunehmend die Kapazitäten der Medizinischen Dienste lahmgelegt. Es ist zu hoffen, dass diese Regelungen systematischen Betrug zu verhindern helfen, aber auch mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Krankenhäuser schaffen.