Sehr besorgt hat der Fachausschuss sich über die Praxis von Zwangsbehandlungen und die vielen Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychiatrischen Diagnosen gezeigt. Die Bundesregierung muss ihre Behindertenpolitik nun neu ausrichten. 
Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag „Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Behindertenrechtkonvention zügig umsetzen“ auf, den Bericht ernst zu nehmen und ihre Behindertenpolitik neu auszurichten.
Konkret fordern wir, dass das deutsche Recht systematisch an die Anforderungen der BRK angepasst wird. Das gilt insbesondere für das Betreuungs- und das Wahlrecht. Außerdem ist die Bundesregierung dringend aufgefordert, den rechtlichen Rahmen für eine lückenlose Dokumentation aller medizinischen Zwangsbehandlungen zu schaffen, ein regelmäßiges Monitoring zu veröffentlichen und eine Stelle zu benennen, die die Ausübung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen beobachtet und überprüft. Nur so lassen sich gesetzliche Fehlentwicklungen oder Missstände in der Praxis tatsächlich erkennen und korrigieren. Mit dem Ziel, das in der UN-BRK garantierte Recht auf Selbstbestimmung und auf Teilhabe in die Praxis umzusetzen, soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern unter Einbeziehung von Sachverständigen, Betroffenen und Angehörigen einen verbindlichen Aktionsplan für eine personenzentrierte und menschenrechtskonforme Versorgung bei psychischen Beeinträchtigungen entwickeln
Weiterhin fordern wir, das Unterstützungssystem für behinderte Menschen umzugestalten: Wohnheime, Werkstätten für behinderte Menschen und Förderschulen sollen abgebaut und durch Angebote ersetzt werden, die Menschen dort unterstützen, wo sie leben, lernen und arbeiten wollen. Außerdem müssen behinderte Frauen und Mädchen besser vor Gewalt geschützt werden.
Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage "Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland" hier lesen.