Zu den heute von der MPK beschlossenen Lockerungen der Maßnahmen in der Corona-Pandemie erklärt Maria Klein-Schmeink:

„Die MPK orientiert sich an den Empfehlungen des Expertenrates vom letzten Wochenende und hat eine schrittweise Lockerung der Corona- Schutzmaßnahmen vereinbart. Die Beschlüsse betonen aber auch zu Recht, dass es bei notwendigen Öffnungen Augenmaß braucht und die Möglichkeit, der jeweiligen regionalen Situation gerecht zu werden.

Die dafür zu schaffende gesetzliche Grundlage muss den Ländern auch nach dem 19. März Augenmaß und situationsangepasstes Agieren ermöglichen. Die von der MPK geforderte schnelle Reaktionsfähigkeit auf unvorhergesehene Entwicklungen kann nur dann gelingen, wenn die dafür notwendigen gesetzlichen Möglichkeiten überhaupt vorhanden sind. Ich warne daher davor, den Instrumentenkasten des IfSG aus rein kurzfristigen Erwägungen leerzuräumen. Die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass wir durch die bisherigen Wellen verhältnismäßig gut durchgekommen sind. Diesen Erfolg sollten wir nicht leichtfertig verspielen.

Die Beschlüsse der MPK betonen überdies, dass zu den Basisschutzmaßnahmen, die auch über den 19 März hinaus nötig sein werden, insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, Abstandsgebote, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus gehören. Für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen, Schulen und Kindertageseinrichtungen) müssen auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein. “