Zur Verabschiedung des Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen erklärt Maria Klein-Schmeink:
Die Bundesregierung geht richtige Schritte, um in der Corona-Krise das Gesundheitswesen funktionsfähig zu halten. Aber der Schutzschirm bleibt derzeit noch löchrig, auch wenn der Gesundheitsminister zugesagt hat, per Rechtsverordnung nachzusteuern und auch für Ende April ein weiteres Gesetz angekündigt hat. In letzter Minute gab es noch Nachbesserungen wie die Einbeziehung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in den Schutzschirm. Unverständlich ist allerdings, dass dabei die Müttergenesungswerke nicht berücksichtigt wurden, deren Lage schon jetzt dramatisch ist.
Es ist weiterhin unverständlich, warum in diesem Gesetz, das zeitig genug kommt, um für viele Leistungserbringer*innen und Patient*innen Schlimmeres zu verhüten, nicht weitere Gruppen und Einrichtungen einbezogen wurden.
Wir appellieren dringend an die Bundesregierung, nicht nur die Krankenhäuser und Ärzte in den Blick zu nehmen, sondern auch die Leistungserbringer und Gesundheitseinrichtungen zu berücksichtigen, die unabdingbar für die Versorgung sind und deren Existenz jetzt unmittelbar bedroht ist. Sie alle sind „systemrelevant“.
Die Belange der Psychiatrischen Krankenhäuser und anderer Einrichtungen für psychisch und Suchtkranke sind bei den Schutzmaßnahmen im Gesetzentwurf bisher nicht adäquat abgebildet.
Viele Leistungserbringer wie z.B. Physiotherapeut*innen oder Logopäd*innen mit kleinen Praxen sind aufgrund der Corona-Krise massiv von Therapieausfällen durch Absagen, Verschiebungen oder gar nicht erst stattfindenden Verordnungen betroffen. Für medizinisch notwendige Therapien fehlt ihnen häufig die notwendige Schutzausrüstung. Auch für die Therapeut*innen muss jetzt wie bei den Ärzt*innen und den Krankenhäusern ein Schutzschirm greifen der ihre Existenz sichert. Es muss verhindert werden, dass wertvolle Versorgungsstrukturen wegbrechen, auf die unsere alternde Gesellschaft nicht nur während der Krise, sondern auch danach dringend angewiesen ist.
Dies betrifft auch viele Träger, die sich um die Versorgung der besonders schutzbedürftigen Menschen kümmern. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, der Gemeindepsychiatrie oder die Sozialpädiatrischen Zentren sind stark in ihrer Liquidität gefährdet, wenn es für sie keine Absicherung gibt.