1.    Wurden im Vorfeld der Abfassung der neuen Kodierrichtlinien  für ärztliche und psychotherapeutische Diagnosen Datenschutzbeauftragte und der Patientenbeauftragte beteiligt und liegt eine datenschutzrechtliche und eine patientenschutzrechtliche Einschätzung vor?

     2.    Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, nach der die neuen detaillierteren Kodierrichtlinien einen Eingriff in den Daten- und Patientenschutz darstellen und dazu führen können, dass Patienten aus diesen erfassten Daten z.B. beim Abschluss von Lebensversicherungen oder bei Bewerbungsverfahren ein Nachteil erwächst?

[Antworten der Bundesregierung]