In welcher Form wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Kassenartenebene Vereinbarungen zum präventiven Risiko- und Haftungsmanagement bzw. zum kassenartinternen Finanzausgleich getroffen oder sind in Planung und in welcher Form wurden diese durch die Bundesregierung bzw. den ihr zugeordneten Bundesbehörden bewertet und genehmigt? (s. Bericht des dfg vom 23.02.2017 unter dem Titel „Kassenartenhaftung: Die Ortskrankenkassen demonstrieren Solidarität“, Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter dem Titel „Ersatzkassen wollen 500 Millionen Euro von der AOK“ vom 21.07.2016 mit dem Hinweis: „den Segen im Bundesversicherungsamt dazu [dem Finanzausgleich, Anm. d. Fragestellerin] haben sie frühzeitig eingeholt“, TOP 34 der TO der 90. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger vom 10. bis 11. Mai 2017: „Bitte des BKK-Dachverbandes, die Inhalte und Funktion des BKK-internen Ausgleichssystems auf der nächsten Aufsichtsbehördentagung vorzustellen und mit den Teilnehmern der Aufsichtsbehördentagung zu diskutieren.“)
Antwort der Bundesregierung