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Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will hier nicht wiederholen – diese Punkte wurden schon genannt –, was in diesem Entwurf des Patientenrechtegesetzes sinnvoll ist.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Danke!)
In diesem Patientenrechtegesetz sollen tatsächlich erstmals all die Rechte der Patienten gebündelt werden, die in verschiedenen Gesetzeswerken, allerdings sehr verstreut, verankert sind. Es ist natürlich eine große Erleichterung und stellt einen Fortschritt dar, wenn diese Rechte tatsächlich transparent und gebündelt vorliegen. Das aber, meinen wir, ist zu wenig Anforderung an ein Patientenrechtegesetz.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Martina Bunge [DIE LINKE])
Dieses Patientenrechtegesetz ist zwar von zwei FDP-Ministern auf den Weg gebracht worden, aber – das muss man doch sagen – diese beiden Minister mussten mehr zum Jagen getragen werden, als dass sie sich zu überzeugten Verfechtern einer wirklichen Patientenorientierung und einer Stärkung von Patientenrechten aufgeschwungen hätten. Genau dies spiegelt sich an vielen Stellen in diesem Gesetzentwurf wider. Sie von der CDU/CSU wissen das sehr genau. Nicht umsonst haben wir drei Jahre warten müssen, bis dieser sehr verkümmerte Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Das ist ein ganz klarer Nachweis dafür, dass es einen langen Prozess des Ringens gegeben hat, bis Sie überhaupt zu diesem Ergebnis gekommen sind.
(Heinz Lanfermann [FDP]: Wir haben sieben Jahre auf Ihre Vorschläge gewartet!)
Das ist eigentlich schade, wenn man sich anschaut, was Sie, Herr Zöller, in den letzten drei Jahren auf Grundlage zahlreicher Gespräche mit Patientenverbänden – dies ist durchaus anerkennenswert – vorgebracht und vorgeschlagen haben. Wir konnten zahlreiche Presseartikel darüber lesen. Genau das hat dazu geführt, dass wir alle die Hoffnung hatten, wir kämen ein Stückchen weiter als nur bis zu dem, was jetzt vorliegt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Betrachten wir einmal den Gesamtansatz. Natürlich ist es richtig, einen eigenständigen Untertitel im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, in dem der Behandlungsvertrag geregelt wird. Aber bringt dies tatsächlich mehr Rechte? Wir haben eben schon gehört: Es gibt kein einziges zusätzliches Recht, das insbesondere den Patienten, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, weiterhelfen würde. 20 Jahre nachdem erstmals Vorschläge auf den Tisch gelegt worden sind, 20 Jahre, in denen es Hoffnungen gegeben hat, dass die Stellung von geschädigten Patienten vor Gericht verbessert wird, ist das ausgesprochen kümmerlich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Kommen wir zu den anderen Bereichen, die mit Patientenschutz zu tun haben. Sie haben ja im Koalitionsvertrag von einem Patientenschutzgesetz gesprochen. Das weckte die Hoffnung, dass gerade der Aspekt der Patientensicherheit, der Fehlervermeidung konsequent angegangen wird.Nichts da! Was finden wir dazu in diesem Gesetzentwurf? Es sind nur ganz wenige Regelungen im SGB V vorgesehen, und fast alle haben eine eher freiwillige Grundlage. Es gibt keinen Ansatz, der dazu führt, dass wir ein stringentes System der Fehlervermeidung, des Fehlermonitorings, des Beschwerdemanagements und des Risikomanagements bekommen. Nirgendwo findet man wirklich verbindliche Regelungen, dafür aber viele Aufgabenstellungen, die sich an den G-BA und die gemeinsame Selbstverwaltung richten. An keiner Stelle heißt es: Jede Einrichtung, jede Praxis, jedes Krankenhaus hat genau dies zu tun und dabei bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. – Diese klare Verbindlichkeit finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Wir meinen, das ist nicht ausreichend.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das Gleiche gilt im Hinblick auf die Einrichtung von Medizinprodukteregistern; die Debatte um Brustimplantate haben wir ja geführt. Auch hier bleibt es dabei: Was die Wirtschaft betrifft, findet man nur freiwillige Selbstverpflichtungen. Es gibt keinen Ansatz, eine gesetzliche Regelung vorzunehmen. Sie sagen nicht etwa: Wir treffen im Hinblick auf Medizinprodukteregister eine verpflichtende Regelung und schaffen damit Instrumente, die für Qualitätssicherung, aber auch für Transparenz sorgen. – Auch in diesem Punkt ist Ihr Gesetzentwurf ein großer Ausfall.
Zu den Gutachten. Sie sind stolz darauf, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Verpflichtung der Krankenkassen verankert haben. Vorher war das eine Kannregelung. Es gab diese Möglichkeit also schon, und sie wurde gerade von den großen Kassen umfangreich genutzt. Aber: Was tun Sie, um diese Gutachten tatsächlich zu qualifizieren? Was tun Sie, um Mindeststandards festzulegen? Was tun Sie, um den Gutachtern Weiterbildungen zu ermöglichen? Nur so kann ja überhaupt eine hohe Qualität der Gutachter gewährleistet werden. Zu alldem findet sich in diesem Gesetzentwurf nichts, Fehlanzeige.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So, meinen wir, kann eine wirkliche Unterstützung von Patienten nicht aussehen.
(Heinz Lanfermann [FDP]: Sie nörgeln ja selbst über Sonnenschein!)
Schauen wir weiter; es besteht auch noch folgendes Problem: Eine Beteiligung der Patientenorganisationen im Rahmen der Selbstverwaltung in den verschiedenen Gremien ist mittlerweile zwar, auf Betreiben von Rot-Grün,
(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Nicht bloß Rot-Grün!)
seit Jahren vorgesehen. Aber was ist mit ihren Verfahrensrechten? Nicht einmal hier konnten Sie sich zu einer Regelung durchringen. Wir meinen, Sie sind an sehr vielen Stellen zu kurz gesprungen. Wir hoffen, dass wir die Kolleginnen und Kollegen in den Reihen der CDU in Ihrem Bemühen um ein besseres Patientenrechtegesetz noch ein bisschen bestärken können. Denn in Ihren Eckpunkten sind durchaus einige Vorschläge enthalten, die auch die andere Seite dieses Hauses für sinnvoll hält. Noch haben Sie die Möglichkeit, ein wirkliches Patientenrechtegesetz auf den Tisch zu legen. Ich bin noch nicht ganz ohne Hoffnung. Aber wenn ich mir die anderen Gesetzgebungsverfahren, die Sie noch vorhaben, ansehe – ich nenne nur das Betreuungsgeld –, dann bin ich etwas weniger optimistisch, dass wir hier noch etwas erreichen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN).