Zur gestrigen Verabschiedung der an das fünfte SGB IV-Änderungsgesetzes angehängten Regelung zur Erstattungsmöglichkeit der „Pille danach“ für junge Frauen und ihrem Werbeverbot erklärt die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink:
„Der Bundestag hat einstimmig das politische Zeichen gesetzt, die „Pille danach“ rezeptfrei zu machen. Nun fehlt nur noch, dass der Bundesrat Anfang März den Weg frei macht. Dann ist die „Pille danach“ endlich auch in Deutschland direkt in der Apotheke erhältlich, so wie es fast überall in Europa gängige Praxis ist. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nach einer „Verhütungspanne“ oder nach Anwendung von sexueller Gewalt. Diese Stärkung der Selbstbestimmung von Frauen haben CDU/CSU seit mehr als zehn Jahren verhindert. Erst die Europäische Kommission hat die Union zu einem Sinneswandel gezwungen. Jetzt hat der Bundestag beschlossen, was wir Grünen schon länger forderten: Frauen haben zukünftig die Wahl, Notfallverhütungsmittel entweder nach einer ärztlichen Verschreibung kostenlos bzw. gegen Zuzahlung zu erhalten, oder direkt selbst in der Apotheke zu kaufen.“
Landtagsabgeordnete Josefine Paul stellt klar: „Wir erwarten, dass Apotheken – insbesondere im Notdienst – umfassend beraten sowie die zeitnahe Einnahme der „Pille danach“ ermöglichen, indem sie beide Präparate der „Pille danach“ vorrätig haben.“ Damit kann nun sichergestellt werden, dass sowohl in Münster als auch im ländlichen Raum schnelle Hilfe bereit steht.