Zur aktuellen Debatte um neue Organspende-Regelungen erklärt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Ich halte eine Widerspruchsregelung für einen starken Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Sie wird die Akzeptanz nicht verbessern, sondern Vertrauen zerstören. Mein Körper gehört mir auch über den Tod hinaus. Die Organspende muss ein wirklich freiwilliger Akt bleiben. Statt der Widerspruchsregelung muss die Information über die Organspende weiter intensiviert werden, sodass noch mehr Menschen mit dem Beisichtragen des Organspendeausweises klar ihren eigenen Willen ausdrücken. Der Rückgang der Organspenden hat im übrigen Studien zu Folge vor allem organisatorisch-strukturelle Ursachen.Bereits im letzten Jahr wurden die notwendigen Verbesserungen bei der Organisation der Organspende beschlossen. Diese werden zu einer Erhöhung der tatsächlich durchgeführten Organspenden führen. Denn bisher wurden spendenwillige Hirntote oft nicht identifiziert.“

Die beiden fraktionsübergreifenden Gruppenanträge:

1. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende

2. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz