Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Folgen der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittelrichtlinie (vgl. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/887/) für Therapeutinnen und Therapeuten im Hinblick auf die vorerst ausbleibenden bürokratischen Erleichterungen abzumildern, und wie wird die Bundesregierung für eine Kompensation der verspäteten Vergütungsverhandlungen für Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer aufgrund der sich aus dem späteren Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie weiterhin ergebenden Verschiebung der neuen Rahmenverträge auf Bundesebene sorgen?

Antwort der Bundesregierung