Die Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink begrüßt die Initiative des Universitätsklinikums Münster, den Patientinnen, die in der Universitätsklinik Münster bis 2005 Brustimplantate der Firma Rofil erhalten haben, schnelle Hilfe anzubieten. "Die bereits erfolgte freiwillige Einrichtung eines Brustimplantate-Registers im Brustzentrum des UKM ist ein richtiger Weg. Denn so können Rückmeldungen über Produktmängel und andere Komplikationen leicht gesammelt und rückverfolgt werden. Das erhöht die Sicherheit der Patientinnen und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Ich kann daher nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung im geplanten Patientenrechtegesetz keine verpflichtende Regelung zu Medizinproduktregistern etwa bei Hüft- und Knieprothesen oder eben bei Brustimplantaten vorsieht. Solche Register können im Grunde nur dann richtig gut funktionieren, wenn alle Krankenhäuser, ambulanten OP-Einrichtungen und die Krankenkassen mit ihren Daten verpflichtend daran teilnehmen. Patientenschutz darf nicht davon abhängig sein, ob sich eine Einrichtung freiwillig engagiert, da dieser dann gerade angesichts der schwierigen Finanzsituation der Krankenhäuser schnell Sparmaßnahmen zum Opfer fällt. Herr Bahr scheint vergessen zu haben, dass er als Gesundheitsminister in erster Linie für den Schutz der Patientinnen und Patienten zuständig ist. Daran werde ich ihn in den kommenden Debatten noch mal deutlich erinnern."
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