Zu den Vorwürfen, dass Bundesgesundheitsminister Spahn bei der Verteilung von FFP2- Masken über die Apotheken unnötige Mehrkosten von voraussichtlich 2 Milliarden Euro verursacht haben soll, erklären die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Klein-Schmeink und Anja Hajduk

„Allen Menschen angesichts von B117 und weiterer gefährlicher Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 den Zugang zu sicheren FFP-2Masken zu sichern ist richtig und war zum Zeitpunkt der Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Spahn im Dezember längst überfällig. Nachdem die Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zu genau dieser Thematik (BT-Drs- 19/26100) maximal ausweichend  geantwortet hat, brauchte es nun den Rechercheverbund von NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes, um Licht ins Dunkle der chaotisch organisierten Maskenverteilaktion zu bringen. Allein das ist bezeichnend, für den gravierenden Mangel an Transparenz, den die Bundesregierung mittlerweile in allen Angelegenheiten der Maskenbeschaffung betreibt. Auch hier zeigt nun ein Blick in die Unterlagen des BMG: Diese Regierung handelt ohne Plan und klaren Kompass. Statt kostengünstigere Alternativen prüfen zu lassen, übergeht der Minister die Einwände seiner Fachabteilungen mit einem Federstrich.  Der gewählte Weg wurde so der denkbar teuerste. Dass Alternativen trotz konkreter Angebote nicht geprüft wurden, ist nicht nachvollziehbar. Das Ergebnis ist erneut ein finanzielles Fiasko und viel verbranntes Geld, das an anderer Stelle sinnvoll eingesetzt werden könnte.

Das schlechte Krisenmanagement von Jens Spahn wird zu einer riesigen finanziellen Belastung für den Staat. Seine intransparente Maskenvergabe hat voraussichtlich zwei Milliarden Euro Steuermittel verschwendet. Die Warnungen seiner Beamten vor „gravierenden Finanzwirkungen“ ignorierte er. Jens Spahn muss nun erklären, wieso er die kostengünstigeren Angebote von Versandhändlern und Drogerien nicht geprüft hat. Solch eine Verschwendung von Steuermitteln darf bei der Vergabe von Schnelltests nicht erneut passieren.“