Der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK-VStG) enthält Regelungen, durch die unter anderem die bestehenden Gründungsvoraussetzungen für Medi- zinische Versorgungszentren (MVZ) verändert werden. Danach sollen im Wesentlichen künftig nur noch niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser solche Versorgungszentren gründen dürfen. Die Bundes- regierung begründet ihre Änderung unter anderem damit, die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen von Kapitalinteressen sicherstellen zu wollen. Anhaltspunkte für die behauptete Gefährdung der Therapiefreiheit durch MVZ fehlen allerdings in der Gesetzesbegründung. Wir haben nachgehakt.

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[Antwort der Bundesregierung]