Die Stadt Münster hat, so GAL-Ratsfrau Maria Klein-Schmeink,  gegenüber der Presse den Eindruck erweckt hat, dass der Einsatz von Wahlschablonen und damit die Ausübung des geheimen Wahlrechtes in Münster daran scheitere, dass deren Einsatz nicht vorgeschrieben sei. "Im Zweifelsfall denkt jeder, es scheitert an den Kosten. Damit wird der demokratischen Kultur in der Stadt aber kein guter Dienst erwiesen. Aus unserer Sicht muss klar sein, dass Menschen mit Behinderung, in diesem Fall eben blinde und sehbehinderte Menschen, grundsätzlich das Recht auf geheime Wahl haben und dass dieses Recht soweit möglich auch umgesetzt werden muss, stellt die Grüne Sozialpolitikerin klar.
Das Landesgleichstellungsgesetz sehe auch für Kommunalwahlen die Verwendung der Wahlschablone als "Kann-Regelung" vor. Klein-Schmeink: „Damit hat die damalige Rot-Grüne Mehrheit die rechtliche Möglichkeit geschaffen. Aber anders als bei den Wahlen zum Bundestag, zum Landtag und zum Europaparlament entstehen durch die Besonderheiten des Kommunalwahlrechtes erhebliche technische Probleme. Die Vielzahl der Bewerberinnen und Bewerber, das Prinzip der Direktkandidaten in den Wahlkreisen und die Besonderheiten der Bezirksvertretungen machen den Einsatz von Wahlschablonen ausgesprochen schwierig. Deshalb ist es für mich nachvollziehbar, dass die Blindenverbände bislang bei den Kommunalwahlen passen müssen und keine Schablonen zur Verfügung stellen können. Doch das sollte uns alle nicht ruhen lassen, nach einer Lösung zu suchen. Das Recht auf geheime Wahl ist ein hohes Verfassungsgut, deshalb sollten wir gemeinsam mit dem Blindenverband noch mal prüfen, ob nicht trotz dieser Schwierigkeiten ein gangbarer Weg gefunden werden kann. Dazu gehört selbstverständlich, dass die entstehenden Kosten durch die Stadt Münster abgedeckt werden."