Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Der Anspruch der Neuordnung des Arzneimittelmarktes wird durch dieses jedoch nicht erfüllt. Halbherzig wird eine unzulängliche schnelle Nutzenbewertung eingeführt. Ein Beitrag zu mehr Qualitätstransparenz des Arzneimittelangebots fehlt: Auch weiterhin sollen nutzlose Arzneimittel verordnungsfähig bleiben. Auf die dringend notwendige Orientierungshilfe durch eine Positivliste sollen Patientinnen und Patienten sowie die Ärzteschaft auch weiterhin verzichten müssen. Unverändert können Pharmahersteller zum Markteintritt ihre Preise völlig frei festlegen und es muss mit einem steigenden Preisniveau gerechnet werden. Die unter einer rot-grünen Regierung eingeführte und von der Union mitgetragene Nutzenbewertung wird massiv beschnitten. Der Gesetzentwurf trägt nicht dazu bei, die Transparenz von Arzneimittelstudien zu erhöhen, da er den größten Teil dieser Studien außen vor lässt und bei den erfassten Studien auf eine öffentlich zugängliche Registrierung zu Studienbeginn verzichtet.
Die Öffnung der Verträge der Integrierten Versorgung für Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller ist für die Versorgungsqualität überflüssig, führt zu Fehlanreizen zulasten der evidenzbasierten Medizin und ist mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz zurückzuziehen und stattdessen einen deutlich verbesserten Entwurf vorzulegen.
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