Der Bundestag hat am Freitag mit klarer Mehrheit die Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. „Bisher hat dieser Paragraph verboten, dass Ärztinnen und Ärzte öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen. Dazu zählte schon eine Erwähnung auf ihrer Homepage, “ erklärt die Münsteraner Abgeordnete Maria Klein-Schmeink. Dies hatte beispielsweise der Gynäkologe Detlef Merchel aus Nottuln gemacht und war dafür verurteilt worden. Die Grüne Fraktion hatte ihn und andere Ärztinnen zum Beschluss des Gesetzes am Freitag in den Bundestag eingeladen – siehe Foto. „So schaffen wir Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass Herr Merchel aus dem Münsterland wie auch Vorreiterin Kristina Hänel nun rehabilitiert werden.“ Die neue Rechtslage verbessere den Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen. Darauf hätten viele Frauen gewartet. „Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen“, sagt Fraktionsvize Klein-Schmeink. „Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt und mit der Umsetzung in der Ampelregierung einen langen politischen Kampf zu Ende gebracht.“
Als nächsten Schritt will sich die Koalition der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gebe, die Abbrüche durchführen. „Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln“, kündigt Klein-Schmeink an.
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