Die Bundesregierung hat nun endlich in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von Maria Klein-Schmeink mitgeteilt, dass sie die die mit Frist zu Ende März 2021 ausgeschriebene Studie mit dem Titel „Sachverhaltsaufklärung zum Handeln deutscher Aufsichtsbehörden bei Registrierung, Zulassung, Arzneimittelsicherheit und Marktrücknahme des hormonellen Schwangerschaftstests Duogynon® – Eine rechtshistorische und medizinhistorische Analyse über den Zeitraum 1950 bis 1980“ an die Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Institutsdirektor Professor Dr. Großbölting) vergeben hat. Die Vergabe setzt einen vorläufigen Schlusspunkt auf einen Vergabeprozess, der seitens der Bundesregierung von maximaler Intransparenz geprägt war. Schon in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zum Stand der Aufklärung zur Rolle deutscher Behörden hinsichtlich der Registrierung und Pharmakovigilanz von Duogynon vom April 2021 (vgl. BT-Drs. 19/28806) wollte die Bundesregierung keine Auskunft darüber geben, welche Institute sie in den Bewerberkreis aufgenommen hatte und warum. Als Grund dafür mussten angebliche Geschäftsgeheimnisse herhalten. Auch eine Beteiligung der mutmaßlich Betroffenen fand, entgegen der vorherigen Beteuerung der Bundesregierung im Gesundheitsausschuss, zu keinem Zeitpunkt statt. So ist es wenig verwunderlich, dass das Vertrauen der Betroffenen in eine unvoreingenommene Untersuchung schon vor dessen eigentlichem Start schwer beschädigt ist.

Zur Antwort auf die Schriftliche Frage 9/049