Zum Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur ,,Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention: Der Gesetzentwurf ,,Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" macht seinem Namen keine Ehre. Der Applaus der organisierten Ärzteschaft wird den Ministern Bahr und Leutheusser-Schnarrenberger weiterhin gewiss sein. An keiner Stelle sind durchgreifende Verbesserungen für Patientinnen und Patienten vorgesehen. Bei den Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) und gesundheitsgefährdenden Medizinprodukten erhalten die Patientinnen und Patienten keinen zusätzlichen Schutz. Opfer von Behandlungsfehlern werden in ihren Rechten ebenso wenig gestärkt wie Menschen mit Migrationshintergrund, bei denen Sprachbarrieren bestehen. Sie können nur auf eigene Kosten einen Dolmetscherdienst hinzuziehen. An einigen Stellen des Gesetzentwurfs wird bisher vor Gericht geltendes Recht nur in Teilaussagen übernommen, wie etwa die Aussage, dass sich der Behandelnde darauf berufen kann, der Patient hätte auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt. Die anderslautenden Vorgaben im Gesetzentwurf, die eine Aufklärungspflicht von Ärzten vor Einwilligung in eine Behandlung verlangen, werden damit teilweise relativiert. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten in einem Beweislastprozess hinter geltendes höchstrichterliches Recht zurückfallen. Bisher haben Aufklärungsversäumnisse des behandelnden Arztes die Beweislast von Patientinnen und Patienten erleichtert. Es fehlen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten über einen Härtefallfonds für Fälle, in denen Patienten mit schweren Schäden in einer Klage keine Aussicht auf Erfolg haben.