Mit der 27. BAFöG-Novelle bringt die Regierungskoalition mehr Chancengerechtigkeit für die Studierenden und Schüler:innen in NRW auf den Weg. „Bei uns in Deutschland ist das Elternhaus noch immer ein entscheidender Faktor bei der Bildung, die Bildungsungleichheit ist hierzulande vergleichsweise hoch“, erläutert Maria Klein-Schmeink, Fraktionsvize der Grünen Bundestagsfraktion. „Unser Ziel ist klar: Mehr Studierende und Schüler:innen sollen von höherer finanzieller Unterstützung profitieren!“ Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass die Bedarfsätze um 5% und der Mietzuschlag um 10% gesteigert, die Freibeträge um 20% erhöht und die Altersgrenze einheitlich auf 45 Jahre angehoben werden. „Münster ist auch eine Studentenstadt“, betont die direkt gewählte Abgeordnete. „Wir wissen, wie knapp deren Budget ist und wie Inflation und steigende Energie- und Mietpreise auch sie treffen“. Die neuen Regelungen gelten daher schon ab dem neuen Wintersemester bzw. Schuljahr. „Wir bereiten derzeit bereits die nächste BAFöG-Novelle vor, in der vor allem die Förderhöchstdauer verlängert und Fachrichtungswechsel erleichtert werden. Daneben werden mit einer Studienstarthilfe junge Menschen aus Familien mit sehr wenig Einkommen bei den ersten Schritten in Studium oder Ausbildung unterstützt, z.B. bei Umzugskosten, dem ersten Semesterbeitrag und IT-Ausstattung“, schaut Klein-Schmeink bereits auf die nächsten Projekte der Koalition.