Zur geplanten Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erklärt Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der kalendarische Winter hat bereits die erste Hälfte hinter sich und die Bundesregierung legt nun endlich mit einer Ergänzung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung nach. Es ist wichtig und längst überfällig auch die Beziehenden von SGB II- Leistungen in den Kreis derjenigen aufzunehmen, die kostenlos FFP2-Masken erhalten sollen. Dass dies jedoch nur nach erheblichem Druck von Opposition und Zivilgesellschaft geschieht und überdies nach wie vor viele Menschen dabei erneut vergessen werden, die ebenso dringend und unbürokratisch mit kostenlosen Schutzmasken versorgt werden müssten, zeigt erneut, dass durch die gesamte Pandemiebekämpfung ziehende Versäumnis der Bundesregierung: Menschen, die über keine Kennziffer und keine wirkmächtige Lobby verfügen, werden von der Bundesregierung weiterhin nicht konsequent mitgedacht. Es reicht nicht aus, nun nur lediglich denjenigen einen Anspruch einzuräumen, die sich aufgrund ihres SGB II- Leistungsbezug in den Karteien der Krankenkassen und Krankenversicherer befinden. Es braucht ebenso dringend Hilfen für diejenigen, die ohnehin immer wieder durchs Raster fallen. Dazu gehören insbesondere SGB XII Leistungsberechtigte und Personen im AsylBLG, Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität, Menschen mit geringen Einkommen, die nur knapp oberhalb der Einkommensgrenze von Hartz-IV-Beziehenden verdienen, Wohnungslose und Nichtversicherte sowie Menschen mit Erwerbsminderung.
Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die Forderungen aus den Sozialverbänden, dass Schutzmasken an Menschen, die in Einrichtungen und Diensten der Wohnungslosenhilfe, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Geflüchteten, Spätaussiedlern und vollziehbar Ausreisepflichtigen sowie in sonstigen Massenunterkünften sowie in Einrichtungen der Hilfe nach § 67 SGB XII untergebracht oder betreut sind sowie in Beratungsstellen beraten werden, durch eben diese Einrichtungen, Dienste oder Beratungsstellen abgegeben werden und die Einrichtungen dafür Schutzmasken in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt bekommen sollen.
Außerdem ist es nicht erst seit dieser Pandemie dringend an der Zeit, dass diese vielfach nur durch Spenden und enormes ehrenamtliches Engagement getragenen Strukturen ausreichend und nachhaltig finanziert werden müssen.
Unabhängig von der Verordnung braucht es zudem einen Zuschlag auf den Regelsatz für Transferleistungsempfänger*innen in Höhe von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder, da aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben und wegfallender Hilfsangebote wie Tafeln etc. das Geld am Ende des Monats nicht mehr reicht.“