Zum Urteil des Bundesgerichtshofes über Zwangsbehandlungen psychisch Kranker erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:
Wir begrüßen das Urteil – die rechtlichen Voraussetzungen zur Zwangsbehandlung von psychisch erkrankten Menschen müssen im Betreuungsrecht präziser und enger gefasst werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnell für eine klare rechtliche Regelung zu sorgen; eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit ist für Patienten und medizinisches Personal inakzeptabel. Ergänzend brauchen wir dringend einen Ausbau von neuen Formen der akuten Krisenhilfe, um Patienten, die eine medikamentös gestützte Behandlung ablehnen, Alternativen bieten zu können. Unser heutiges Behandlungssystem bei akuten psychischen Krisen ist zu stations- und medikamentenlastig. Für die anstehende Debatte um das Patientenrechtegesetz fordern wir einen Anspruch des Patienten auf eine Behandlungsvereinbarung, in der für einen chronisch psychisch Kranken vor und außerhalb einer psychischen Krisensituation festgelegt werden kann, welche Behandlung er wünscht oder ablehnt.