Mit den Gleichstellungsgesetzen des Bundes sowie der Länder wurde die Deut- sche Gebärdensprache (DGS) als eigenständige Sprache anerkannt. Mit den in § 17 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) verankerten Erstattungsmög- lichkeiten für Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetscher hat sich die Situ- ation von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen (schwerhörige, gehörlose/ taube und taubblinde Menschen) weiter verbessert. Allerdings bestehen noch immer Kommunikationsbarrieren, die hörbeeinträchtigte Menschen an der voll- ständigen Teilhabe in der Gesellschaft hindern.
Um für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den gleichberechtigten Zugang zu Information und die Möglichkeiten zur barrierefreien Kommunikation zu garantieren, müssen u. a. in der Öffentlichkeit und den Medien Untertitelungen durchgängig verfügbar sein und Inhalte konsequenter in die DGS übersetzt werden. Darüber hinaus müssen Probleme bei der Finanzierung von Gebärden- sprachdolmetschern oder in der Verfügbarkeit kompetenter Assistentinnen und Assistenten gelöst werden. Dies ist insbesondere für taubblinde Menschen rele- vant. Wir haben nachgehakt.
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[Antwort der Bundesregierung]