Zum Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der Länder (GFMK) erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Wir begrüßen den Beschluss der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen der Länder (GFMK)und die darin enthaltenen Forderungen. Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafrechts vorzulegen. Außerdem plädiert die GFMK dafür, anstelle der vorgeschriebenen Pflichtberatung das Recht auf eine freiwillige und kostenfreie Beratung einzurichten. Als Bundestagsfraktion vertreten wir die Auffassung, dass die aktuelle Regelung zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch nicht der geeignete gesetzliche Rahmen ist, um im Schwangerschaftskonflikt das Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutz des ungeborenen Lebens aufzulösen.
Schwangere sollten in der Frühphase der Schwangerschaft die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, ob sie eine Schwangerschaft fortführen oder beenden möchten. Wir plädieren für eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs, wie sie auch in anderen europäischen Ländern üblich ist und durch internationale Menschenrechtsabkommen eingefordert wird. Dazu gehört auch ein Recht auf Beratung statt einer Beratungspflicht mit Wartezeit, wie sie aktuell Schwangeren auferlegt wird. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass schwangere Frauen einen niedrigschwelligen Zugang zu einer unabhängigen Beratung haben.
Die Empfehlungen der Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin sind eine gute Grundlage, um noch in dieser Legislaturperiode zu einer zeitgemäßen Neuregelung zu kommen. Dies würde langfristig auch die sich momentan zuspitzende Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern.