Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde der im Bewertungsausschuss vertretenen Selbst- verwaltung auferlegt, bis April 2011 ein Konzept für die Konvergenz der vertragsärztlichen Vergütungen auszuarbeiten. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schreibt die Bundesregierung, der Auftrag sei vor dem Hintergrund erfolgt, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP „eine Über- prüfung und erforderliche Kurskorrekturen der gesamten seit dem 1. Januar 2009 eingeführten Honorarreform“ vorsehe. Näheren Angaben zu ihren honorar- politischen Vorstellungen enthält sich die Bundesregierung in ihrer Antwort und verweist auf die Ergebnisse des von der Selbstverwaltung noch auszuarbeitenden Konvergenzkonzeptes.
Bislang hat die Selbstverwaltung jedoch kein gemeinsames Konzept vorgelegt. Zudem sieht der Kabinettentwurf des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (GKV- VStG) die Streichung der o. g. Regelung im SGB V vor. Stattdessen enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die nicht auf die Konvergenz im Sinne einer Angleichung der vertragsärztlichen Vergütungen, sondern auf eine stärkere Regionalisierung der Honorarverteilung und deren Maßstäbe hinausliefen. Im Ergebnis käme es hier anders als bei der ursprünglich von der Bundesregierung im GKV-Finanzierungsgesetz in Aussicht gestellten Angleichung zu noch stärkeren Vergütungsunterschieden zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage nach den grundsätzlichen honorarpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung.
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[Antwort der Bundesregierung]