Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Bundesregierung Veränderungen am Risikostrukturausgleich (RSA) in den Bereichen Auslandsversicherte und Krankengeld vorgesehen. Dazu sind jeweils Übergangsregelungen und Gutachten geplant. Wir wollten von der Bundesregierung wissen, ob sie weiteren Reform- oder Forschungsbedarf sieht. Dies hat sie in der Antwort auf unsere kleine Anfrage jedoch verneint. Weder eine Ausweitung des Krankheitsspektrums noch die Prüfung einer möglichen Wiedereinführung eines Risikopools oder einer Regionalkomponente sind derzeit im Blick der Bundesregierung. Auch den Zusammenhang der Präventionsaktivitäten der Kassen mit dem RSA will die Bundesregierung nicht untersuchen lassen.
[Kleine Anfrage lesen]
[Antwort der Bundesregierung]
[Bewertung der Antwort lesen]