Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet morgen über die Personalausstattung in Psychiatrien. Eine neue Richtlinie soll die bisher geltende Psychiatrie-Personalverordnung ablösen. Statt die Chance zu nutzen und eine Personalbemessung einzuführen, die sich nach dem tatsächlichen therapeutischen und pflegerischen Aufwand für eine Behandlung richtet, deutet nun alles darauf hin, dass es Personaluntergrenzen und damit eine Minimalpersonalausstattung geben wird. Doch Personaluntergrenzen berücksichtigen weder den notwendigen Personalmix auf den Stationen noch den Bedarf einer menschenrechtsorientierten und Persönlichkeitsrechte wahrenden Psychiatrie, deren Maßstab es sein sollte, Zwangsmaßnahmen gegenüber psychisch Erkrankten zu vermeiden.

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