Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Strafbarkeit von Ärzten wegen Bestechlichkeit erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:
Der Gesetzgeber ist gefordert, zu überprüfen, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, um Bestechlichkeit von Ärzten zu verhindern. Es darf nicht sein, dass einzelne Ärzte aus Profitinteressen bestimmte Leistungen verordnen, die medizinisch nicht sinnvoll sind. Dies ist zum Schutz der Patientinnen und Patienten und zur Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten unabdingbar. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist ein hohes Gut.