Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln (HHVG) auf die aktuelle Versorgungslage mit Hilfsmitteln“ erklärt Maria Klein-Schmeink:
„Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, brauchen qualitativ hochwertige und passende Produkte. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten hängt hiervon ein Großteil ihrer Lebensqualität ab.
In der Vergangenheit gab es seitens der Versicherten immer wieder berechtigte Beschwerden über Defizite in der Hilfsmittelversorgung: minderwertige Produktqualität, hohe Zuzahlungen, schlechte oder gar keine Beratung. Längst überfällige und dringend notwendige gesetzliche Neuregelungen brachte hier das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG). Ziel war es, die Qualität der Hilfsmittelversorgung nachhaltig zu steigern.
Doch wie die Antworten der Bundesregierung auf unsere aktuelle Kleine Anfrage zum Thema zeigen, bleibt die Qualität der Hilfsmittelversorgung auch mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten des HHVG teils mangelhaft:
Bei den Ausschreibungen regiert weiterhin der Preis. Neue Vorgaben zur stärkeren Gewichtung qualitativer Zuschlagkriterien werden von den Kassen systematisch umgangen. Die Bundesregierung sieht dieses Problem durchaus, zeigt aber gleichzeitig kein Interesse, inhaltliche Mängel am Gesetz zu beseitigen. Auch die wichtige Chance, mit klaren Regelungen bestimmte Produktgruppen individuell anzupassender Hilfsmittel nicht über Ausschreibungsverfahren in die Patientenversorgung einzubeziehen, bleibt ungenutzt. In anderen Bereichen bedarf es konkreterer Maßnahmen zur praktischen Durchsetzung gesetzlicher Neuregelungen, etwa beim Wahlrecht der Versicherten, der Beratungspflicht der Leistungserbringer oder der Informationspflicht der Krankenkassen.
Obwohl Nachbesserungen am HHVG also offensichtlich dringend notwendig sind, sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, hält das gesetzgeberische Ziel einer Qualitätssteigerung in der Hilfsmittelversorgung fälschlicherweise für erfüllt. An ihrem Ziel, Qualität zum Maßstab der Hilfsmittelversorgung zu machen, ist die Bundesregierung bislang gescheitert.
Für eine wirklich qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung bedarf es einer grundlegenden schnellen Bestandsaufnahme, Durchsetzung und Präzisierung der rechtlichen Vorgaben. Patientinnen und Patienten müssen sich bei der Hilfsmittelversorgung auf Qualität und Praxistauglichkeit verlassen können. Gerade Hilfsmittel können einen wesentlichen Beitrag zu Teilhabemöglichkeiten und Lebensqualität leisten.