Zum heutigen Urteil des Bundesfassungsgerichts zum Wahlrechtsausschluss von Menschen unter Betreuung äußern sich Maria Klein-Schmeink MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion und der Grüne Ratsherr Harald Wölter aus Münster wie folgt:
"Wir GRÜNE begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichts, den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, als verfassungswidrig einzustufen sehr. Schon lange haben wir diesen Wahlrechtsausschluss als einen Menschenrechtsverstoß kritisiert. Er ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. In NRW ist es den GRÜNEN in der rot-grünen Regierungszeit gelungen,  diesen Wahlrechtsausschluss aus dem Landes- und Kommunalwahlgesetz zu streichen. Somit können in Nordrhein-Westfalen Menschen, die unter Betreuung stehen, selbstverständlich an Landtags- und Kommunalwahlen teilnehmen. Nordrhein-Westfalen ist hierbei gemeinsam mit Schleswig-Holstein bundesweit Vorreiter. Wir setzen uns dafür ein, dass auch weitere Bundesländer diesem Beispiel folgen und ihre Wahlgesetze entsprechend ändern."
Auf Bundesebene hatte die Grüne Bundestagsfraktion bereits die Aufhebung des Wahlrechtsausschusses beantragt. "Die Bundesregierung ist nun endlich gezwungen, ihre unsägliche Ausgrenzungspraxis von Menschen mit Behinderungen bei Wahlen zu beseitigen und den Wahlrechtsausschluss auch auf Bundesebene aufzuheben", so Maria Klein-Schmeink.