Am 7. November wurde im Bundestag das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Unsere Erwartungen einer patientenorientierten Digitalisierung im Gesundheitswesen wurden überhaupt nicht erfüllt. Daher haben wir dem Gesetz nicht zugestimmt. Meine Kritik zum DVG erkläre ich im (untertitelten) Video
Es ist kein koordiniertes Vorgehen erkennbar, das Kernstück, die elektronische Patientenakte, ist aufgrund von mangelhaftem Datenschutz nicht enthalten und bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurden wesentliche Forderungen der Patientenverbände nicht berücksichtigt.

Patientinnen und Patienten müssen sich sicher sein, dass ihnen eine Gesundheits-App nützt, außerdem sind Anwendungs- und Haftungsfragen vollkommen ungeklärt. Das vorgelegte Gesetz gleicht einer Wirtschaftsförderung und dies ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen. Die vorgesehene Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist wohl ein Luftschloss, weil die wesentlichen Voraussetzungen, wie bspw. der Heilberufeausweis und das elektronische Heilberuferegister, noch gar nicht geschaffen wurden.

Digitalisierung – das ist für uns Grüne klar- muss zu allererst den Patient*innen nutzen und sie muss das Selbstbestimmungsrecht über die bereitgestellten Daten wahren. Denn bestmögliche Datenschutzbedingungen sind kein Hindernis, sonder Grundlage für die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürger*innen. Wir fordern, dass diese Grundprinzipien eingehalten werden, klare gesundheitspolitische Ziele und eine stringente Strategie verfolgt werden, in deren Entwicklung Patientenverbände und alle Nutzergruppen maßgeblich mit einbezogen werden.

Hören Sie dazu auch mein Interview beim Deutschlandfunk

Meine Rede im Deutschen Bundestag vom 7. November 2019 sehen Sie  hier  und den Wortlaut lesen Sie auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.