Das Krankenhausentgeltgesetz sieht vor, zur Bestimmung des jährlichen Anstiegs der Basisfallwerte anstelle der bislang vorgegebenen Veränderungsrate (auf der Grundlage der Grundlohnrate) einen Orientierungswert zu schaffen. Dieser sollte nach der damaligen Intention des Gesetzgebers die Kostenstrukturen und Kostenentwicklungen für Krankenhäuser besser berücksichtigen als dies bislang durch die Grundlohnrate möglich ist. Dem Statistischen Bundesamt war damals aufgegeben worden, die Systematik zur Ermittlung dieses Wertes bis zum 31.12.2009 zu entwickeln und den Wert auf dieser Grundlage bis zum 30. Juni 2010 erstmalig zu ermitteln. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte durch Rechtsverordnung Zeitpunkt und Umfang der erstmaligen Anwendung des Orientierungswertes bestimmen. Bislang ist dies nicht erfolgt. Wir haben nachgehakt.
[Kleine Anfrage lesen]
[Antwort der Bundesregierung]