Es ist ein Gebot der Menschlichkeit Flüchtlingen, die Opfer von Folter und Gewalt wurden, die notwendige Behandlung und Therapie zukommen zu lassen und diese Hilfe auch zu finanzieren.
Die Bundesregierung muss sofort eine Übergangsfinanzierung der Psychosozialen Zentren sicherstellen, damit diese wichtige Arbeit nicht wegbricht. Darüber hinaus muss sie endlich die EU-Richtlinie zum Schutz besonders verletzlicher Flüchtlingsgruppen auch in Deutschland umsetzen. Dazu würde die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung unmittelbar dazu gehören.
Ich fordere Bundesgesundheitsminister Gröhe zum wiederholten Male auf, sich nicht länger hinter Zuständigkeitsfragen wegzuducken. Denn zumindest für den Personenkreis der Flüchtlinge, die über 15 Monate hier in Deutschland sind, ist er ohne Wenn und Aber für deren gesundheitliche Versorgung zuständig.
Deshalb muss er jetzt für eine tragfähige und verlässliche Lösung für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen sorgen. Das bedeutet zum einen eindeutige Regelungen zu schaffen, damit Zentren die medizinischen und therapeutischen Behandlungskosten als GKV-Leistung abrechnen können. Zugleich muss sichergestellt sein, dass auch Kosten für Dolmetscher und Kulturmittler, wenn in diesem Rahmen nötig, übernommen werden. Außerdem muss es Sonderzulassungen für muttersprachliche und besonders spezialisierte Psychotherapeuten geben. All dies könnte man kurzfristig im Rahmen der aktuell anstehenden Reformen des SGB V angehen.
Da er aber bereits die mit den Ländern vereinbarte Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge hinauszögert, muss ich befürchten, dass auch hier wieder wenig bis nichts geschieht. Es ist eine Schande, wie besonders die Union aus innenpolitischen Gründen eine so grundlegende humanitäre Hilfe verweigert. CSU Politiker haben ja schon mehrfach öffentlich jeden Handlungsbedarf abgestritten. 
Artikel der Süddeutschen Zeitung lesen