Morgen wird im Gesundheitsausschuss das Gesetz zur Reform zur Psychotherapeutenausbildung abgeschlossen. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung ist längst überfällig. Die Schwachstellen sind lange bekannt: Schlechte oder gar keine Bezahlung der praktischen Tätigkeit in der Ausbildung, Eigenfinanzierung der Ausbildung, rechtliche Unsicherheiten aufgrund einer fehlenden Approbation nach dem Studium sowie unklare Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung. Der Gesetzentwurf bleibt jedoch auf der halben Strecke stehen. Es ist gut, dass nochmal Bewegung in die Sache gekommen ist und es beim Gesetzentwurf zur Psychotherapeutenausbildungsreform noch einige wichtige Änderungen geben wird. Dennoch fehlt an wichtigen Stellen der Mut den unzulänglichen Gesetzesentwurf tatsächlich so zu verändern, dass zukunftsfeste Lösungen entstehen. Die Finanzierung der ambulanten Weiterbildungsphase ist weiterhin unzureichend. Es werden weiterhin enorme finanzielle Belastungen auf die Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Weiterbildung (PiA und PiW) zukommen, da ein erheblicher Anteil an den Weiterbildungskosten immer noch selbst getragen werden muss. Der sozialrechtliche Status bleibt ungeklärt. Es fehlt zudem noch immer die Approbationsordnung, sodass die realen Auswirkungen der Gestaltung der Ausbildung nicht einschätzbar sind. Vor allem aber im Bereich der Kinder und Jugendlichen gab es keinerlei Bewegung seitens der Koalitionsfraktionen. Der Einbezug von Fachhochschulen ist weiterhin nicht vorgesehen, dabei wäre der Zugang bzw. Quereinstieg von pädagogischen, heilpädagogischen und sozialarbeiterischen Fachkräften zur Psychotherapieausbildung für die psychotherapeutische Versorgung insbesondere von Menschen mit Beeinträchtigungen, aber auch von Kindern und Jugendlichen sowie traumatisierten Geflüchteten äußerst wertvoll. Immerhin kommt ein Großteil der derzeit in der Versorgung tätigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bisher über ein Studium der Pädagogik oder der Sozialen Arbeit. Auch fehlt eine berufsrechtliche Angleichung der jetzigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen. Die Altersbeschränkung der derzeitigen Approbation erlaubt nur in Ausnahmefällen die gemeinsame psychotherapeutische Behandlung von Kindern und erwachsenen Angehörigen. Auch die Weiterbehandlung von erwachsen gewordenen Patient*nnen mit einer geistigen Behinderung bleibt ausgeschlossen. Dies geht an den realen Versorgungsbedarfen vorbei.