Wer wie Jens Spahn den Erfolg seiner Amtszeit an den Wartezeiten messen lassen will, kann in der Psychotherapie gleich loslegen. Dass die Wartezeiten in der Psychotherapie sich für die erste Kontaktaufnahme verbessert haben, war durch die Einführung der Sprechstunde und Akutbehandlung zu erwarten. Aber was nützt einem das Wissen um die Notwendigkeit einer Psychotherapie, wenn die Betroffenen im Anschluss daran noch immer monatelang auf einen Therapieplatz warten müssen. Die vorgelegten Zahlen zeigen, dass die Wartezeiten vor allem auf dem Land mit 5 bis 6 Monaten und insbesondere im Ruhrgebiet mit über 7 Monaten noch immer enorm sind.
Es ist nicht zumutbar, dass psychisch erkrankte Menschen so lange auf eine Therapie warten müssen. Menschen in Krisen brauchen schnell Hilfe, damit ihr Leid sich nicht unnötig verschlimmert oder gar chronisch wird. Es reicht nicht aus, nur Symptome zu lindern, wenn die eklatanten psychotherapeutischen Versorgungslücken weiterhin bestehen bleiben. Damit Menschen in Krisen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, muss die Versorgungsplanung für Psychotherapeut*innen endlich grundlegend reformiert werden und sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Die Bundesregierung schaut bisher tatenlos zu, wie die Selbstverwaltung den gesetzlichen Auftrag zur Beseitigung der eklatanten Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung verschleppt.
Solange es noch keine bedarfsgerechte Versorgungsplanung gibt, müssen Patient*innen, sofern sie bei zugelassenen Psychotherapeut*innen keinen schnellen Platz für eine Psychotherapie erhalten, den Weg über die Kostenerstattung für eine Therapie in einer Privatpraxis gehen können. Denn die langen Wartezeiten sind nicht Ausdruck eines Mangels an Psychotherapeut*innen, sondern eine Folge der unzureichenden Bedarfsplanung. Insoweit ist das Problem hausgemacht und vermeidbar. Die Entscheidung, eine Behandlung in einer Privatpraxis zu bezahlen, liegt nicht im Ermessen der Krankenkassen. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, wenn Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nicht verfügbar sind. Die Bundesregierung muss deshalb sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten zu ihrem Recht einer Kostenerstattung kommen und nicht aus Gründen der Kostenersparnis von ihren Krankenkassen abgewiesen werden.
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