Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag (ZP 18) zum Thema Beschaffung von FFP2-Masken, Preisregulierung fordert  Maria Klein-Schmeink:

Risikogruppen und Menschen mit geringem Einkommen müssen sich unabhängig vom Geldbeutel in bestimmten Situationen schützen können. An sie sollten FFP2-Masken kostenlos abgegeben werden. Wir brauchen auch einen Zuschlag auf den Regelsatz für Transferleistungsempfänger*innen in Höhe von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder, da aufgrund pandemiebedingter Mehrausgaben und wegfallender Hilfsangebote wie Tafeln etc. das Geld am Ende des Monats nicht mehr reicht. Zudem müssen auch Menschen mit in den Blick genommen werden, die von den Grundsicherungssystemen nicht erfasst werden. Dazu zählen Geringverdiener*innen knapp über die Grundsicherungsgrenze, Geflüchtete und Illegalisierte.

Beschäftigten, deren Präsenz am Arbeitsplatz unumgänglich ist, sollten vom Arbeitgeber kostenfreie FFP2-Masken zur Verfügung gestellt bekommen. Die Erstattung der den Arbeitgebern daraus entstandenen Kosten sollte den Arbeitgebern auf Antrag aus Steuermitteln erstattet werden, um die durch die Pandemie ohnehin schon arg gebeutelten Unternehmen nicht noch weiter zu belasten. Wir fordern die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob Händlerzuschläge auf Maskenpreise begrenzt werden müssen. Dazu sollte die Bundesregierung in einem ersten Schritt die Marktentwicklung bezüglich der in § 5 Abs. 2 Nr. IfSG genannten Güter (Arzneimittel einschließlich Impfstoffen und Betäubungsmitteln, mit Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Sicherstellung der Versorgung mit Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffen, Materialien, Behältnissen und Verpackungsmaterialien, die zur Herstellung und zum Transport der zuvor genannten Produkte erforderlich sind) für die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 IfSG) kontinuierlich überwachen und dem Bundestag hierüber regelmäßig Bericht erstatten.
Wenn sich der Markt insbesondere für FFP2-Masken weiterhin so volatil zeigt, wie in den letzten Wochen, ist zu prüfen, ob die Einführung eines Festzuschlags auf die Herstellerpreise die Preisanstiege sinnvoll begrenzen kann. Das BMG hat bereits bei den Schnelltests auf Grundlage von § 5 Absatz 2 Nr. 4 f IfSG in der sogenannten AntigenPreisV ein solches Vorgehen für angemessen erachtet und kurzzeitig umgesetzt. Gerade den besonders gefährdeten Personen ist es nicht zuzumuten, dass sie erst mehrere Geschäfte aufsuchen müssen, in der Hoffnung dort ein günstiges und nicht schon wieder ausverkauftes Angebot zu ergattern.“