Am 1. Januar 2013 trat, trotz massiver Kritik von Fachgesellschaften, Patientenverbänden sowie von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, die Verordnung zum neuen pauschalierenden Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) in Kraft. Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend für alle Einrichtungen sein. Aufgrund anhaltender Kritik hat der Gesetzgeber im Jahr 2014 die Einführungsphase um weitere zwei Jahre verlängert, mit dem Ziel, PEPP zur Unterstützung einer patientenorientierten psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychosomatischen Versorgung weiterzuentwickeln. Im Mai 2015 wurde deswegen ein sogenannter strukturierter Dialog mit den Fachgesellschaften und Verbänden begonnen, um in diesem Rahmen über Alternativmodelle zu PEPP zu diskutieren. In einer Kleinen Anfrage haben wir nach dem aktuellen Stand der Weiterentwicklung von PEPP gefragt.
Aus den Antworten der Bundesregierung geht hervor, dass aktuell nur 15 Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen durchgeführt werden. Besonders auffällig ist, dass sich nur drei Projekte mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie befassen – das reicht nicht aus. Ein weiteres Anliegen sind uns verbindliche Personalanforderungen für die Einrichtungen der Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik. Oftmals verweist die Bundesregierung in ihren Antworten auf den laufenden strukturierten Dialog, der im Februar 2016 fortgesetzt wird. Wir werden den Prozess weiter aufmerksam und kritisch begleiten und uns für eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgungs- und Finanzierungsstruktur für Menschen mit psychischen Erkrankungen einsetzen.
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