Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Liebe Präsidentin! Liebe Kollegen! Anders als die Linke begrüßen wir die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)
weil wir meinen: Zehn Jahre nachdem die Gesundheitskarte im SGB V verankert wurde, müssen wir endlich entscheidende Schritte vorwärts machen, und zwar hin zu einer sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen. Ich muss sagen: Ich habe relativ wenig Verständnis für die Position der Linken. Denn normalerweise treten wir gemeinsam dafür ein, dass es in den Bereichen, die für die gesamte Gesellschaft grundlegend sind, so etwas wie eine öffentliche Infrastruktur gibt. Genau das soll hier auf den Weg gebracht und vorangetrieben werden. Es geht um eine sichere öffentliche Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen mit der eG-Karte als Schlüssel bzw. Zugang dazu. Das, muss man sagen, ist in unserer heutigen Gesellschaft, die durch IT geprägt ist, ein öffentlicher Auftrag. Von daher kann ich Ihre grundsätzliche Verweigerung an dieser Stelle nicht verstehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der SPD)
Im Gegenteil: Wir müssten ungeduldiger sein. Wir müssten fragen, wie es sein kann, dass wir zehn Jahre gebraucht haben, um voranzukommen, und warum wir die entscheidenden Schritte noch nicht gemacht haben. Vielmehr stecken wir in einem Innovationsstau, der dazu führt, dass es im gesamten Gesundheitswesen mittlerweile viele graue Nebenlösungen gibt, die nicht den hohen Standards entsprechen, die in den entsprechenden Gremien erarbeitet wurden und immer wieder beschworen werden, die aber in der Gesellschaft bzw. bei der Anwendung im Grunde überhaupt noch nicht zum Tragen kommen. Da müssen wir vorankommen. Darum muss es gehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich glaube, dass das Bild von der Autobahn und den Autos insofern verstaubt ist, als wir uns längst in einer ganz anderen Dimension befinden. Diese wird am besten durch die Fortschritte in der Telemedizin beschrieben. Es geht einerseits darum, die Leistungserbringer besser als heute miteinander zu vernetzen, und es geht andererseits darum, sicherzustellen, dass der Versicherte bzw. der Patient tatsächlich seine Autonomie bei diesem Austausch von Daten wahren kann. Das sind die großen Herausforderungen, die wir zu stemmen haben. Wir sind aber eigentlich zehn Jahre zu spät. Das sage ich an die Linken gewandt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Trotz der Tatsache, dass viele richtige Dinge im Gesetz stehen und in dem Sinne auch die Telematikinfrastruktur ein Stück weit vorangebracht wird, muss man sagen: Es gibt eine große Lücke. Diese hat damit zu tun, dass die Position der Patienten und der Versicherten, was ihre Zugriffsrechte auf die eGK und den Austausch von Informationen angeht, noch nicht entscheidend gestärkt wird. Das wiederum hat damit zu tun, dass sie nach der jetzigen Konstruktion eigentlich keinen wirklichen Anwalt haben. Auch die Gematik und die Bundesregierung erfüllten diese Aufgabe nicht. Das muss man an dieser Stelle einmal sagen. Da müssen wir nachlegen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich meine, wir sollten auch gezielt darüber nachdenken, ob es nicht so etwas wie die Einbeziehung der Patientenorganisationen in dieses Setting geben muss, damit die patienten- bzw. versichertenbezogenen Anwendungen berücksichtigt werden. Dabei geht es darum, dass die Patienten selbst wirklich entscheiden können: Wer hat Zugriff auf welche Daten? Welche macht man im E-Kiosk öffentlich und welche nicht? Es sollte dafür gesorgt werden, dass das überhaupt vorangebracht wird. Von daher wäre das, meine ich, ein wichtiger Punkt, der im Gesetzgebungsverfahren eine Rolle spielen sollte.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich komme zu einer weiteren großen Lücke. Sie betrifft die Einbeziehung anderer Dienstleister, die im ITBereich überhaupt nicht zu vermeiden ist. Wie stellen wir sicher, dass sich diese Dienstleister wirklich an die hohen Anforderungen des Sozialdatenschutzes halten? Wie stellen wir sicher, dass die Daten nicht in irgendeiner Weise woandershin abfließen? Wie stellen wir sicher, dass, wenn beispielsweise eine Firma pleitegeht, die Daten nicht Gegenstand anderer Verfahren werden? Wir brauchen also ein Nachsteuern beim Sozialdatenschutz, gerade auch was die von außen agierenden Dienstleister anbelangt. Auch das ist aus meiner Sicht bisher nicht im Gesetz enthalten. Da muss nachgeliefert werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Gesundheits-Apps wurden schon angesprochen. Auch da hat sich ein breiter Markt entwickelt. Die Techniker Krankenkasse hat jetzt gerade eine Studie vorgelegt. Danach gibt es fast 400 000 gesundheitsbezogene Apps. Niemand aber weiß, ob sie wirklich sicher sind, ob die Ergebnisse, die dort vielleicht nur vorgetäuscht werden, tatsächlich haltbar sind. Und es ist die Frage, ob sie in der Telemedizin Anwendung finden sollten. Auch dazu fehlt bisher jegliche Regelung, die dazu führen könnte, dass wir es schaffen, diese externen Angebote bestimmten Sicherheits-, aber auch Produkt- und Qualitätsstandards zu unterwerfen. Auch das muss passieren. Ich glaube, das sind die großen Herausforderungen, die durch dieses Gesetz bisher noch nicht bewältigt werden. Von daher bin ich gespannt, wie die Debatte im Herbst weitergehen wird. Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)