Selbstbestimmung und der gesicherte Zugang zur Familienplanung sind wesentliche Bereiche der sexuellen und reproduktiven Rechte. Dazu gehört auch der niedrigschwellige Zugang zum Notfallverhütungsmittel „Pille danach“. In nahezu allen anderen europäischen Ländern können Frauen die „Pille danach“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten. Es gibt keine sachlichen Gründe, die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel abzulehnen, wie u. a. die Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von 2003 und 2014 zeigen.
Junge Frauen müssen demnach die Wahl haben, die „Pille danach“ entweder selbstbestimmt gegen Übernahme der Kosten oder aufgrund einer ärztlichen Verschreibung kostenfrei oder mit der gesetzlichen Zuzahlung zu erhalten. Gleichzeitig müssen Beratungsangebote im Internet oder in Apotheken geschaffen werden, um Frauen dabei zu unterstützen, eine informierte Entscheidung für oder gegen die „Pille danach“ zu treffen.
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