Zur Behandlungsfehlerstatistik 2013 des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:
Es war richtig, dass der Medizinische Dienst mit dem Patientenrechtegesetz verpflichtet wurde, geschädigte Versicherte durch Gutachten zu unterstützen.
Trotzdem haben Patientinnen und Patienten weiterhin große Schwierigkeiten ihre Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Darauf weisen viele Fach- und Patientenverbände ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes hin. Es besteht weiter Handlungsbedarf.
Für einen angemessenen Schutz der Patienten muss Schwarz-Rot die Rechte der Patientinnen und Patienten weiter ausbauen. Wir halten einen Haftungsfonds für Fälle mit schwerwiegenden Schäden, aber unklarer Verursachungslage für notwendig, sowie Beweiserleichterungen bei allen Behandlungsfehlern. Wenn Schaden und Behandlungsfehler nachweislich vorliegen, sollten Ärzte und Krankenhäuser nachweisen müssen, dass der Behandlungsfehler nicht Ursache des Schadens war.
Fehler sind menschlich und gerade bei den zunehmend komplizierteren Eingriffen nicht vollständig auszuschließen. Der Gesetzgeber ist gefragt, Strukturen zur Fehlervermeidung zu etablieren. Dies betrifft den ambulanten und stationären Bereich. Dazu braucht es eine verpflichtende Teilnahme an Fehlermelde- und Vermeidungssystemen sowie eine angemessene Finanzierung der Krankenhäuser, um ausreichend Personal zu beschäftigen und den Fehlanreiz zu stoppen über die Menge von medizinischen Eingriffen die Refinanzierung zu sichern.