1. Vertritt der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, auf Grundlage der bisher in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorentscheidungen zur Neuvergabe der Fördermittel für die Durchführung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) die Auffassung, dass hierbei Unabhängigkeit, Qualität, Regionalität und Bürgernähe sichergestellt sind (bitte begründen)?
2. Wie wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, dem Maßstab der Regionalität einen hohen Wert bei seiner Auswahlentscheidung beigemessen hat (Schreiben des Patientenbeauftragten der Bundesregierung an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom Juli 2015), sicherstellen, dass die derzeitigen örtlichen Beratungsstellen der UPD auch künftig erhalten bleiben?
Antworten der Bundesregierung
3. Warum hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung bzw. der Bundesgesundheitsminister einem europaweiten Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Fördermittel für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) gemäß § 65b SGB V zugestimmt, welches aufgrund strikter Geheimhaltungsvorschriften die Veröffentlichung der Bieterangebote sowie deren Beurteilung untersagt und somit der öffentlichen Kenntnisnahme und Überprüfung entzogen ist und hält die Bundesregierung dieses vertrauliche Verhandlungsverfahren für die Vergabe der Patientenberatung für sinnvoll?
4. Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko ein, dass Patientinnen und Patienten das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Patientenberatung verlieren könnten, wenn ein Unternehmen die Beratung durchführt, das auch für Krankenkassen tätig ist, vor dem Hintergrund, dass laut Jahresberichten der UPD Ansprüche gegenüber den Kostenträgern der häufigste Themenbereich im Beratungsspektrum der UPD sind?
5. Welche Haltung hat der Bundesgesundheitsminister bezüglich der beabsichtigten Vergabe der UPD an Sanvartis und wird er angesichts der massiven Bedenken an der Unabhängigkeit des Anbieters seitens der Opposition, der Fachgesellschaften und Heilberufekammern auf eine Korrektur der Entscheidung hinwirken?
Antworten der Bundesregierung