Im Dezember habe ich folgende Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet:

  1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Bundesversicherungsamt (BVA) über eine ausreichende Datengrundlage verfügt, damit der „Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ beim BVA, entsprechend des im Erlass des BMG vom 13.12.2016 erteilten Auftrags, die Folgen relevanter Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA empirisch abschätzen kann oder plant sie weitere gesetzgeberische Maßnahmen um diese Datengrundlage zu schaffen und insbesondere die Erhebung oder Zurverfügungstellung von sozi-ökonomischen Daten, der Regionalmerkmale, sowie Daten für die Bereiche Krankengeld und Auslandsversicherte zu ermöglichen?
  2. Welche Vorschläge sind nach Einschätzung der Bundesregierung die im Erlass des BMG vom 13.12.2016 über den „Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs“ beim Bundesversicherungsamt genannten „relevanten Vorschläge zur Veränderung des Morbi-RSA“?
  3. Plant die Bundesregierung eine regelmäßige Evaluation des Morbi-RSA gesetzlich zu verankern und die hierfür notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der erforderlichen Datengrundlage zu schaffen?

Antwort der Bundesregierung 
Jede*r Bundestagsabgeordnete ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet werden.