1. Welche Daten und Informationen liegen der Bundesregierung vor über die Wirkung der durch das Patientenrechtegesetz gesetzlich verankerten Verpflichtung von Behandelnden, Patienten auf Nachfrage oder zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren über Umstände zu informieren, die die Annahme eines Behandlungsfehlers begründen (§ 630c Abs. 2 S. 2 BGB)?
2. Welche Daten und Statistiken liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Anzahl von Behandlungsfehlern seit 2010 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche Krankenkassen jährlich seit 2009 Begutachtungen bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler in Auftrag gegeben und in wie vielen Fällen davon wurde ein Behandlungsfehler durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie über die Schwere der häufigsten Fehler seit 2009?
Antworten der Bundesregierung