1. Was hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen, um die Versorgungssituation in der Sonderregion Ruhrgebiet zu überprüfen und wird die Frist zur Überprüfung eingehalten werden, damit eine Anpassung der Bedarfsplanung bzw. die Aufhebung als Sonderregion rechtzeitig bis Ende 2017 vorgenommen werden kann, um insbesondere eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen?
2. Was hat der G-BA nach Kenntnis der Bundesregierung bislang unternommen bzw. wird er unternehmen, um die Bedarfsplanung gemäß § 101 Abs. 1 S. 7 SGB V bis Ende 2016 auch unter Berücksichtigung der Morbiditäts- und Sozialstruktur zu überprüfen und ggf. neu festzulegen, um dem tatsächlichen Bedarf insbesondere in der psychotherapeutischen Versorgung gerecht zu werden?
3. Hat der G-BA nach Kenntnis der Bundesregierung für die Überprüfung der Versorgungssituation in der Sonderregion Ruhrgebiet und für die Überprüfung der Bedarfsplanung gemäß § 101 Abs. 1 S. 7 SGB V ein oder verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben und wann enden die Fristen zur Erstellung der Gutachten jeweils?
Antworten 1 bis 3 der Bundesregierung